Barrierefreiheit
Stand: 19. September 2026
Der E-Rechnungsleser soll für alle bedienbar sein – mit Tastatur, mit Screenreader, mit Vergrößerung, bei Farbfehlsichtigkeit. Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines 2.2 auf Stufe AA. Was davon umgesetzt ist und wo es noch hakt, steht hier ohne Beschönigung.
Stand der Umsetzung
Nach eigener Einschätzung erfüllt diese Website die Anforderungen der WCAG 2.2 Stufe AA weitgehend. Eine unabhängige Prüfung steht noch aus. Die unten genannten Einschränkungen sind uns bekannt.
Was umgesetzt ist
- Ohne Maus bedienbar. Das Hineinziehen einer Datei hat eine Tastatur-Alternative: die Schaltfläche „Datei auswählen“. Die Reiter der Ansicht lassen sich mit den Pfeiltasten wechseln, der Tastaturfokus ist sichtbar.
- Sprunglink. Ein Link am Seitenanfang führt an der Navigation vorbei – auf der Startseite direkt zum Leser, auf allen anderen Seiten zum Inhalt.
- Kontraste gerechnet, nicht geschätzt. Die Textfarben wurden gegen ihre tatsächliche Hintergrundfläche berechnet und liegen bei mindestens 4,5:1.
- Keine Aussage allein über Farbe. Jede Meldung der Prüfung trägt ein Symbol und einen Titel in Worten, nicht nur eine farbige Fläche.
- Statusmeldungen werden angesagt. Wenn eine Rechnung geöffnet ist oder etwas kopiert wurde, sagt der Leser das über einen Statusbereich auch Screenreadern.
- Der Girocode steht auch als Text da. Empfänger, IBAN, Betrag und Verwendungszweck stehen neben dem Code und lassen sich einzeln kopieren.
- Vergrößerung bis 320 Pixel. Der Inhalt bricht bis auf die Breite eines schmalen Telefons um, ohne dass die Seite waagerecht gescrollt werden muss. Die Positionstabelle einer Rechnung scrollt dann in ihrem eigenen, per Tastatur erreichbaren Bereich.
- Helles und dunkles Design. Voreingestellt ist hell. Über den Schalter lässt sich jederzeit wechseln; die Wahl bleibt erhalten.
- Weniger Bewegung auf Wunsch. Wer im Betriebssystem reduzierte Bewegung eingestellt hat, bekommt keine Übergänge und kein weiches Scrollen.
Bekannte Einschränkungen
- Der Leser läuft in einem eingebetteten Rahmen. Aus Datenschutzgründen ist er ein eigener, abgeschotteter Bereich der Seite. Screenreader erreichen ihn normal, manche kündigen beim Wechsel aber einen neuen Bereich an.
- Die Darstellung hängt an der Rechnung. Wie gut eine Rechnung lesbar ist, entscheidet auch der Rechnungssteller: Fehlen Bezeichnungen oder sind Positionen nur als Codes angegeben, kann der Leser sie nicht ergänzen.
- Geprüft haben bisher wir selbst. Eine Prüfung mit Screenreader-Nutzerinnen und -Nutzern steht aus.
- Keine formale Konformitätsbewertung. Es liegt kein Prüfbericht nach EN 301 549 vor. Die Aussagen auf dieser Seite beruhen auf eigener Bewertung.
Rechtlicher Rahmen
Eine gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit besteht für dieses Angebot nach unserer Einschätzung nicht: Die Erklärungspflicht nach der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung trifft öffentliche Stellen, und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nimmt Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen aus. Wir setzen Barrierefreiheit trotzdem um – ein Werkzeug, das jemanden aussperrt, hat seinen Zweck verfehlt.
Etwas funktioniert nicht?
Wenn dir eine Barriere begegnet, schreib uns bitte. Eine kurze Beschreibung genügt: welche Seite, welches Hilfsmittel, was passiert ist. Wir antworten und bessern nach.
Barriere meldenWie diese Erklärung entstanden ist
Selbstbewertung durch den Anbieter. Grundlage sind eine rechnerische Kontrolle der Farbkontraste gegen ihre tatsächlichen Hintergründe und automatisierte Tests für Tastaturbedienung und den Umbruch bei 320 Pixeln Breite.